Einen Messie als Mieter zu haben erfreut keinen Vermieter.
Eine Mieterin in Münster hatte ihre Wohnung förmlich zugestopft mit Dingen wie Altpapier, Textilien sowie etlichen Erinnerungsstücken. Als der Vermieter dies erfuhr, …
Wissenswertes zu WEG & Hausverwaltung
Wasserschaden! Was ist zu tun und wer muss bezahlen?
Was zu tun ist:
1. Gefahr im Verzug/Schadensbegrenzung: melden Sie den Schaden umgehend Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung und stellen Sie gegebenenfalls den Hauptwasserhahn ab. Sollten Sie Ihren Vermieter nicht erreichen, können Sie auch selbstständig einen Fachmann beauftragen und dem Vermieter in Rechnung stellen.
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