Was zu tun ist:
1. Gefahr im Verzug/Schadensbegrenzung: melden Sie den Schaden umgehend Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung und stellen Sie gegebenenfalls den Hauptwasserhahn ab. Sollten Sie Ihren Vermieter nicht erreichen, können Sie auch selbstständig einen Fachmann beauftragen und dem Vermieter in Rechnung stellen.
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