Mieter haben grundsätzlich ein Recht auf Einsicht in die Belege, welche der Vermieter ihnen in Rechnung stellt. Unterlagen, aus denen sich die Berechnungen ergeben, sollen dem Mieter im Original vorgelegt werden und dürfen ihm nicht vorenthalten werden.
Ebenfalls zu beachten ist auch, dass die Belege dem Mieter geordnet vorgelegt werden müssen und er sich diese nicht selbst aus Kartons oder Ordnern etc. zusammensuchen muss.
Der Mieter muss allerdings nicht persönlich zu dieser Belegeinsicht kommen. Die Option, einen Vertreter zu schicken, besteht. Es steht ihm auch frei, gemeinsam mit einer Begleitperson zur Einsichtnahme zu erscheinen. …
Wissenswertes zu Betriebskosten
Diese Versicherungen sind sinnvoll für Immobilieneigentümer
Viele Eigentümer, besonders beim ersten Kauf der eigenen Immobilie, steht die Frage im Raum, welche Versicherungen nun für Ihre Immobilie nötig sind. Daher haben wir für Sie eine kurze Übersicht zusammengestellt, welche Versicherung abgedeckt werden sollten:
Wohngebäudeversicherung:
Leitungswasser, Feuer, Hagel und Sturm. In den meisten WEGs wird diese Versicherung gemeinschaftlich für das gesamte Haus abgeschlossen.
Elementarversicherung:
Hochwasser, Schneedruck, Lawinen, Erdbeben, -senkungen und -rutsch. Diese Versicherung ist vor allem in gefährdeten Gebieten (Flussnähe, Hanglage etc.) sinnvoll.
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Prüfungspflicht für Öltanks
Knapp sechs Millionen Haushalte in Deutschland werden nach Angaben des Instituts für Wärme und Öltechnik (IWO) mit Heizöl beheizt. In den meisten Häusern wird die Ölheizung aus einem Tank im Keller gespeist. Da kommt die Frage auf: Wie oft muss der Tank geprüft werden? Für dies gilt weiterhin eine unterschiedliche Landesregelung.
Wie oft ein Öltank geprüft werden muss, ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Es kommt vor allem darauf an, ob man in einem Wasserschutzgebiet lebt, ob er oberirdisch oder unterirdisch liegt und wie groß er ist.
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