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Was beinhaltet der Energieausweis?

veröffentlicht am 09.09.2021

Für jede Immobilie muss beim Verkauf und bei der Vermietung ein Energieausweis vorliegen. Dieser muss vom Eigentümer beschafft werden und dem Kauf- bzw. Mietinteressenten vorgelegt werden.
Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes und unterstützt Interessenten bei der Auswahl einer Immobilie.
Legt der Immobilieneigentümer dies nicht vor, so begeht er eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 € geahndet werden kann.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen, nicht jedes Gebäude braucht einen Energieausweis.
Hierzu gehören Baudenkmal, Gebäude mit einer Nutzfläche von unter 50 m², unregelmäßig genutzte Gebäude, spezielle Gebäude (Ställe, Gewächshäuser)
Bei einer Eigentumswohnung wird der Energieausweis für das gesamte Haus erstellt, nicht nur für die einzelne Wohnung. Handelt es sich um ein Gebäude mit Wohneinheiten sowie gewerblichen Räumen, sind hier allerdings getrennte Energieausweise notwendig.
Man unterscheidet zwischen einem verbrauchsorientierten Energieausweis und bedarfsorientiertem Energieausweis.
Bei einem verbrauchsorientierten Energieausweis werden die Verbrauchswerte der letzten drei Jahre zusammengerechnet, woraus sich der Energiebedarf der Immobilie ergibt. Hier spielt also eine große Rolle, wieviel in den letzten drei Jahren in dem Gebäude geheizt worden ist.
Bei einem bedarfsorientierten Energieausweis werden Fragen zur Dämmung sowie Wandstärke und energiesparenden Fenstern gestellt, aus welchen Antworten sich dann der dementsprechende Energiekennwert ergibt.
Beide Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren. Der Energieausweis umfasst meist insgesamt 5 Seiten.
Auf der ersten Seite sind allgemeine Informationen wie Adresse, Baujahr, Gebäudetyp, Wohnungsanzahl, Nutzfläche und Heizungstechnik zu finden. Die zweite Seite wird nur bei Bedarfsausweisen genutzt und die dritte Seite nur bei Verbrauchsausweisen. Auf der oberen Farbskala wird der Endenergieverbrauch des Gebäudes in Kilowattstunden pro m² der Nutzfläche eingetragen. Die zweite Skala gibt einen Vergleich zwischen Energieeffizienz des Gebäudes mit bestimmten Gebäudeklassen an.
Auf Seite 4 sind Empfehlungen zur Verbesserung für die Energieeffizienz zu finden während Seite 5 Erläuterungen zu den Fachbergriffen des Energieausweises enthält.
Die Angaben über den Energieausweis sind Pflichtangaben in Immobilienanzeigen. Hierzu zählen die Energieausweisart, der Energiebedarf oder Energieverbrauchskennwert, Energieträger für die Heizungsanlage und bei Wohngebäuden das Baujahr sowie die Endenergieeffizienzklasse.