Was zu tun ist:
1. Gefahr im Verzug/Schadensbegrenzung: melden Sie den Schaden umgehend Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung und stellen Sie gegebenenfalls den Hauptwasserhahn ab. Sollten Sie Ihren Vermieter nicht erreichen, können Sie auch selbstständig einen Fachmann beauftragen und dem Vermieter in Rechnung stellen.
2. Versuchen Sie die Quelle ausfindig zu machen und das ausgelaufene Wasser wenn möglich selbst zu beseitigen.
3. Halten Sie den Schaden für die Versicherung mit Bildern fest.
Wer bezahlt:
1. Schäden an der Immobilie selbst -> Wohngebäudeversicherung
2. Schäden am Mobiliar:
* Bei Verschulden durch den Mieter:
-> Eigene Schäden -> Private Hausratsversicherung
-> Schäden in anderen Wohneinheiten -> Private Haftpflichtversicherung
3. Schäden durch Hochwasser, Starkregen oder Lawinen -> Elementarversicherung
4. Sollten Sie als Mieter von einem Wasserschaden betroffen sein, welcher durch einen anderen Mieter verursacht wurde, wenden Sie sich dennoch direkt an Ihren Vermieter. Lt. einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main können Sie selbst keinen Schadensersatz bei diesem geltend machen. Dies muss Ihr Vermieter für Sie übernehmen.