Befindet man sich mitten in einer Scheidung und steht gerade vor einem Hauskauf, stellen sich häufig Fragen bezüglich des Anrechts des Partners auf das neue Objekt.
Ihr Partner ist nicht automatisch Miteigentümer. Allerdings gilt das neue Haus als Vermögenszuwachs und kann sich deshalb negativ auf Sie auswirken, wenn Sie im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) verheiratet sind. Der Zuwachs des Vermögens bei einem Scheidungsprozess ermittelt wird. Wer den höheren Zuwachs hatte, muss dem Partner in der Regel die Hälfte der Differenz auszahlen.
Ist die Scheidung allerdings schon am Laufen und steht kurz vor dem Ende, sollte der Hauskauf nicht mehr als Zuwachs dazugerechnet werden.
Ihr Ehepartner und Sie müssen sich nicht über den Kauf des Hauses einig sein, sofern das Haus nicht vom Vermögen aus der Ehe gezahlt wird. Sollte dies allerdings zutreffen und das Vermögen aus dem Eheverhältnis wird für den Kauf des Hauses verwendet, so muss die Genehmigung des Partners eingeholt werden, welche auch in bestimmten Fällen rechtlich erzwungen werden kann.