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Dachausbau – genehmigungspflichtig

veröffentlicht am 30.12.2020

Viele denken über eine Erweiterung Ihres Hauses nach. Oftmals wird der Ausbau des Daches in Erwägung gezogen.
Dies ist allerdings nicht einfach so möglich, da dieser Ausbau genehmigungspflichtig ist.
Der Dachgeschossausbau ist an sich eine simple und preiswerte Angelegenheit, aber er beinhaltet auch viele Innenbauarbeiten. Zum Beispiel einen Fenstereinbau, Dämmarbeiten, eine Verkleidung der Wände und teilweise sogar den Einbau einer Sanitäranlage.
Weiterhin sind einige baurechtliche Bestimmungen und anderweitige Auflagen zu beachten. Es handelt sich hierbei um eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung.
Hier ist entweder eine Baugenehmigung oder ein Freistellungs- oder Anzeigeverfahren erforderlich. Ebenfalls sollte der Ausbau auch mit der Bauaufsichtsbehörde abgeklärt werden und die geltenden rechtlichen Bestimmungen der Landesbauordnung müssen beachtet werden.
Wichtig zu beachten ist außerdem, die im Bebauungsplan vermerkte Höchstzahl der Geschossfläche des Dachstuhls nicht zu überschreiten. Er wird darüber hinaus nur als Wohnraum anerkannt, wenn die Höhe mindestens die Hälfte der Grundfläche beträgt.
Des Weiteren müssen die Energieeinsparverordnung und die Brandschutzvorschriften eingehalten werden.