Erbbaurecht – nach 99 Jahren ist (in der Regel) Schluss…
bekannt ist das Erbbaurecht – oder auch Erbpacht – hauptsächlich durch die Kirche, aber auch eine Privatperson als Grundstückseigentümer kann ein solches Recht eintragen lassen. „Wohnen auf Zeit“ trifft es am ehesten: Erbbaurecht bedeutet, Sie erwerben das Recht, ein fremdes Grundstück zu bebauen, werden jedoch nicht Eigentümer des Grundstücks sondern lediglich des zu errichtenden Bauwerks. …